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Grundsteuerreform: Eigenen Betrag selbst ausrechnen

Neue Berechnungsgrundlagen ab 2025

Das Thema ist ein Dauerbrenner: 2025 tritt eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Für die Lemgoerinnen und Lemgoer bedeutet das in vielen Fällen, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer anders ausfällt als bisher. Es gibt allerdings eine einfache Rechnung, mit der man den zu erwartenden Betrag grob berechnen kann. Grundlage ist der Steuermessbetrag, den die Eigentümerinnen und Eigentümer von der Finanzverwaltung erhalten haben.
Hintergrund der Reform

Auslöser für die neue Gesetzgebung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Einheitswerten basierte und damit gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstieß. Um dieser Entscheidung gerecht zu werden, hat der Bundestag ein neues Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, das als Bundesmodell bekannt ist. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschlossen, dieses Bundesmodell zu übernehmen.

Die Reform sieht vor, dass die Grundsteuer auf neuen, aktuelleren Bewertungsgrundlagen wie den Bodenrichtwerten und der Nutzung der Grundstücke basiert. Durch diese Änderungen erhofft sich der Gesetzgeber eine ausgewogene und zeitgemäße Verteilung der Steuerlast führen und dass gewährleistet wird, dass Grundstücke und Immobilien entsprechend ihrem tatsächlichen Wert besteuert werden.

Berechnung für Lemgo
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer B in Lemgo empfiehlt die Stadtverwaltung ein einfaches Rechenmodell. Damit können die Eigentümerinnen und Eigentümer den zu erwartenden Betrag leicht überschlagen. Grundlage dafür sind zwei Dinge:

  1. Neuer Steuermessbetrag. Der neue Steuermessbetrag ist den Eigentümerinnen und Eigentümern von der Finanzverwaltung mitgeteilt worden.
  2. Der Hebesatz. Der Hebesatz soll nach dem Vorschlag der Verwaltung 699 Punkte betragen. Vereinfacht kann man bei der Berechnung den Steuermessbetrag mit dem Faktor 7 multiplizieren.
    Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Zweifamilienhaus in Lemgo beträgt der neue Steuermessbetrag 77,80 Euro. Die Rechnung lautet: 77,80 Euro x 7 = 544,60 Euro. Dies wäre die neue jährliche Grundsteuer, die ab 2025 für ein durchschnittliches Zweifamilienhaus in Lemgo zu zahlen wäre.
    Folgen der Reform
    Durch die Reform kann es zu Belastungen oder zu Entlastungen für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer kommen. Das liegt daran, dass die neue Berechnungsmethode auf aktuelleren Daten wie den Bodenrichtwerten und der Größe des Grundstücks sowie Gebäudes basiert. In den vergangenen Jahrzehnten gab es starke Preissteigerungen in bestimmten Gebieten, während andere Bereiche kaum eine Wertsteigerung erlebt haben. Daher wird es in einigen Bereichen zu höheren Steuerlasten kommen, während es in anderen eine Entlastung geben wird.
    Die Berechnungen auf der Grundlage aus dem Jahr 1964 waren nach Feststellung des Gerichts nicht mehr verfassungsgemäß. Das führte vor der Reform führten die alten Einheitswerte zu deutlichen Ungleichheiten in der Besteuerung. Die neuen Bewertungsgrundlagen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, eine angemessene Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten und die überholten Berechnungsgrundlagen zu ersetzen.
    Einheitlicher Hebesatz in Lemgo
    Die Verwaltung der Alten Hansestadt Lemgo hat im Rat angekündigt, einen einheitlichen Hebesatz von voraussichtlich 699 Punkten für alle Grundstücksarten vorzuschlagen. Dies gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Berechnung für alle Bürgerinnen und Bürger. Der Hebesatz ist höher als der bisherige von 525 Punkten, da sich die Messbeträge in Lemgo insgesamt um rund ein Viertel verringert haben.
    Während es für die einzelne Person zu einer veränderten Steuerlast kommt, ist die Grundsteuerreform in Lemgo insgesamt aufkommensneutral gestaltet. Das bedeutet, dass die Alte Hansestadt Lemgo durch die Reform keine zusätzlichen Einnahmen erzielen wird. Die Gesamteinnahmen der Stadt sollen in etwa gleichbleiben. Die Umverteilung basiert lediglich darauf, dass die Steuerlast auf einer aktuellen Grundlage neu verteilt wird, wie es vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde.
    Weitere Informationen
    Für Fragen zum Steuermessbetrag steht die Hotline des Finanzamtes Lemgo unter der Nummer 05261 253-1959 zur Verfügung. Zudem stellt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf ihrer Webseite unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer zahlreiche Informationen zur Grundsteuerreform bereit, unter anderem speziell für Eigentümerinnen und Eigentümer.

♦ Alte Hansestadt Lemgo

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