Glasfaserausbau: Unternehmen dürfen werben
Schnelles Internet für viele digitale Anwendungen im Betrieb und zu Hause: Schon seit Monaten wird dafür in Lemgo an vielen kleinen Stellen fleißig gebuddelt. Telekommunikationsunternehmen lassen in zahlreichen Straßen eigenwirtschaftlich Leitungen verlegen, um Glasfaser in die Breite zu bringen. Das ist legitim, genauso wie die Bewerbung der eigenen Produkte. Manche Person glaubt jedoch, der Vertrieb geschehe im Auftrag der Stadtverwaltung: Das ist falsch.
Glasfaser Nordwest (Telekom und EWE), Plusnet und 1&1 Versatel heißen die Unternehmen, die unter Lemgoer Straßen, Wegen und Plätzen ihre Spuren, oder eher ihre Leitungen, hinterlassen. Schnelle Internetverbindungen für Privatleute, Unternehmen und mehr sind ihr Geschäftsziel und decken einen Bedarf, der an vielen Stellen vorhanden ist. Regelmäßig erhält die Stadtverwaltung diesbezüglich Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich fragen: Dürfen die das?
Ja, die Berechtigung der Unternehmen, das Glasfasernetz auszubauen, ist durch das Telekommunikationsgesetz abgedeckt. Die Stadtverwaltung begleitet den Prozess als Genehmigungsbehörde und Straßenbaulastträger. Sobald die Leitungen im Boden sind, sind die Unternehmen für weitere Aktivitäten, beispielsweise zur Kundenwerbung, auf sich selbst gestellt.
Im Zuge der Werbung gibt es auch Vertreterinnen und Vertreter, die Angebote an der Haustür unterbreiten. Das ist legal. Diese Tätigkeiten geschehen aber nicht im Auftrag der Stadtverwaltung, wie stellenweise vermittelt oder verstanden wird. Auch sollten die Bürgerinnen und Bürger darauf achten, wie umfangreich die Verträge sind, die sie abschließen. Wenn mit einem Unternehmen ein Vertrag für ein Komplettpaket mit Hausanschluss und Internetanschluss abgeschlossen hat, ist es in den meisten Fällen nicht nötig, einen zweiten Vertrag bei einem anderen Unternehmen abzuschließen. Die vorhandenen Kabel und Telefonleitungen bleiben außerdem weiterhin erhalten und nutzbar, die neuen Glasfaserkabel sind lediglich ein zusätzliches Angebot. Bürgerinnen und Bürger sollten sich in den Gesprächen nicht verunsichern oder drängen lassen.
Die Stadtverwaltung rät, Angebote genau zu prüfen und bei Bedarf Beratung zu suchen. Informationen zu den Abläufen und Verträgen hat beispielsweise die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt.
Quelle: Alte Hansestadt Lemgo