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Bauleitplanung der Alten Hansestadt Lemgo

Bebauungsplan Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethe-straße“

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt den Bebauungsplan 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ als Satzung.

Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung – teilt mit, dass der Rat der Alten Hansestadt Lemgo in seiner Sitzung am 19.02.2024 den Bebauungsplan Nr. 26 01.18a “Pöstenweg / Goethestraße“ gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen hat.

Der Bebauungsplan 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Lippe sowie über die vorliegende Pressemitteilung in Kraft.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um Gartenflächen im rückwärtigen Bereich zwischen den Häusern der Goethestraße und dem Pöstenweg im Nordosten des Stadtgebietes von Lemgo. In Teilen der Fläche, auf dem Flurstück 245 ist ein Gehölzbestand vorhanden, der forstrechtlich als Wald einzustufen ist.

Durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren wird das Ziel verfolgt das bestehende Wohngebiet zu erweitern und die Nachfrage nach Wohnraum zu decken.

Die Gesamtgröße der zu überplanenden Fläche beträgt ca. 1,04 ha.

Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, dass durch Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen und auch Kettenhäuser bebaut werden kann. Eine Grundflächenzahl (Anteil der Fläche die überbaut werden kann) GRZ von 0,4 entsprechend dem § 17 (1) BauNVO in Kombination mit einer offenen sowie abweichenden Bauweise ermöglicht eine Bebauung in einer moderaten Dichte, die sich mit maximal zwei Vollgeschossen in die Umgebung integriert.

Im Plangebiet ist vorwiegend eine Flachdachbauweise mit Dachbegrünung festgesetzt. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist bei dieser Festsetzung ebenfalls möglich, wenn die Dachbegrünung flächendeckend auf dem Dach zusätzlich realisiert wird.

Im westlichen Teilbereich ist in Bezug auf das Bestandsgebäude und die unmittelbar angrenzende Umgebung eine Satteldachbauweise festgesetzt.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine neu herzustellende Planstraße von der Straße „Hinter den Pösten“. Nach Süden erfolgt die Herstellung eines Fuß- Rad- und Anliegerweges.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ ist in dem beigefügten Kartenauszug grafisch dargestellt. Für die genaue Abgrenzung sind die in den Planunterlagen vorgenommenen Grenzeintragungen verbindlich.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ können während der Dienststunden des Bauamtes der Alten Hansestadt Lemgo in der Heustr. 36 – 38, Abteilung Stadtplanung Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet unter https://www.o-sp.de/lemgo/karte und www.bauleitplanung.nrw.de eingestellt.

Quelle: A

Geltungsbereich des Bebauungsplans 61 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“

lte Hansestadt Lemgo

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