Landesregierung beschließt Lockerungen – Lemgo zieht mit
Die Stadt Lemgo berät auch über das Wochenende
Die Landesregierung hat vorgestern Lockerungen der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus beschlossen, der Stadtverwaltung Lemgo lag bis Freitagmittag leider noch keine entsprechende Verordnung vor.
- Insbesondere für die Gastronomie ergibt sich in der nächsten Woche eine geänderte Situation, die auch ggfs. eine Beratung über das kommende Wochenende notwendig macht.
Deshalb steht die Stadtverwaltung unter der Tel.-Nr. 05261 213-301 für die Gastronomen auch am Samstag und Sonntag für Rückfragen zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand darf es ab dem 11. Mai ein gastronomisches Angebot in Speisegaststätten geben, sofern diese ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept vorgelegt haben und der Abstand zwischen den Gästen gewahrt werden kann. Buffet-Angebote bleiben unzulässig, auch Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe müssen geschlossen bleiben. - Zu den bisher bekannten Änderungen im Sport haben die Lemgoer Vereine per Email Informationen von Sportreferent Philip Pauge erhalten. Sobald die angekündigten Ausführungsbestimmungen des Landes für diesen Bereich vorliegen, erfolgt eine weitere Information.
- Breiten- und Freizeitsportler dürfen ab dem 7. Mai 2020 wieder den Sport- und Trainingsbetrieb aufnehmen, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Dabei müssen zwischen den Personen die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet sein, unter anderem ein Abstand von 1,5 Metern. Zuschauer sind nicht zugelassen, auch Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen auf der Sportanlage von einer erwachsenen Person begleitet werden.
- Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Grundsätzlich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit weiter gelten,
- dazu gehören die Abstandsregelung von 1,5 Metern und
- die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
- Von der Landesregierung angekündigt ist, dass sich ab dem 11. Mai mehrere Personen zweier Hausstände treffen dürfen, anstatt wie bisher maximal jeweils eine Person zweier Hausstände.