Verstöße gegen Versammlungsverbot sind strafbar
Pressemeldung der Stadt Lemgo von Samstag 20.03.2020
Stadt kontrolliert Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor Coronavirus
Mittlerweile gibt es in Deutschland über 15.000 Infizierte. Auch in Lippe ist die Zahl der Infizierten weiter angestiegen und liegt nun deutlich über 100 Personen. Auch dank der deutlichen Worte der Bundeskanzlerin am Mittwochabend und des Videoappells des Bürgermeisters zeigen viele Bürgerinnen und Bürger der Alten Hansestadt Lemgo, dass sie den Ernst der Lage begriffen haben und leisten ihren Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus, indem sie zu Hause bleiben und soziale Kontakte meiden. Doch es gibt noch Personen, bei denen noch keine Einsicht eingetreten ist. Deshalb wird die Stadt mit mehr Personal gemeinsam mit der Polizei auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften achten.
Die Kontrollen beziehen sich beispielsweise auf die Betretungsverbote von Kinderspielplätzen, Bolz- und Sportplätzen sowie anderen Örtlichkeiten. Da alle öffentlichen, kommerziellen aber auch privaten Veranstaltungen untersagt sind, wird die Stadt auch hierauf ein besonderes Auge werfen. „Coronapartys“ und privaten Feiern aller Art soll in der Alten Hansestadt ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Zusammenkünfte, die nicht ausschließlich der Daseinsvorsorge dienen, verboten sind.
Verstöße gegen die geltenden Infektionsschutzvorschriften sind nicht nur hochgradig leichtsinnig und unverantwortlich, sondern stellen auch einen Straftatbestand dar, der konsequent verfolgt wird.
Die aktuelle Allgemeinverfügung für die Alte Hansestadt Lemgo findet man sowohl im Kreisblatt des Kreises Lippe als auch auf der Homepage der Stadt www.lemgo.de.