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Neue Beschilderung in der Mittelstraße

Schick und vor allen Dingen eindeutig ist die neue Beschilderung in der Mittelstraße. In der Fußgängerzone sind Lieferverkehr und Fahrradfahren von 19 bis 11 Uhr erlaubt, außerhalb dieser Zeiten gehört das Feld alleine den Fußgängern. Wer dann mit einem Fahrrad unterwegs ist, muss es schieben. Radfahrer, die sich nicht an diese Einschränkungen halten, werden schnell Geld los, ohne sich auf Lemgos Haupteinkaufsstraße etwas zu gönnen. Der Bußgeldkatalog führt für dieses Vergehen ein Bußgeld von mindestens 25 Euro auf.
Die Regelung für den Liefer- und Radverkehr war zuvor im Verkehrsausschuss beraten worden. „Durch die identischen Zeiten für den Liefer- und den Radverkehr konnten die Kolleginnen und Kollegen von Straßen und Entwässerung Lemgo ein sehr übersichtliches und dadurch eindeutiges Design für die Schilder wählen. Das ist für alle Verkehrsteilnehmer sehr praktisch, weil es so keinen Schilderwald gibt,“ erklärt Geschäftsbereichsleiter Markus Baier. Die Querung Haferstraße-Kramerstraße dürfen Radfahrer zu allen Zeiten nutzen, müssen dabei aber auf die Fußgänger in der Mittelstraße achten.


Geschäftsbereichsleiter Markus Baier präsentiert die neue Beschilderung.
(Foto: Alte Hansestadt Lemgo)

 

♦ Quelle: Stadt Lemgo

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