Corona-Notbremse: Kreis Lippe prüft Test-Option und Test–Kapazitäten zur Beibehaltung der Öffnungen
Der Kreis Lippe gehört zu den Kommunen, die von der Corona-Notbremse betroffen sind.
Damit die seit 8. März eingetretenen Öffnungen im Handel und bei Kultureinrichtungen nicht zurückgenommen werden müssen, will der Kreis Lippe die Test-Option und –Kapazitäten kurzfristig beleuchten. Denn gemäß der aktuellen Verordnung können die Öffnungen beibehalten werden, wenn Kunden, Besucher und Nutzer einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Land schreibt weiter vor, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sein müssen. Dabei ist der Nachweis sowohl durch einen Schnelltest als auch durch einen PCR-Test möglich. „Wir haben in Lippe aktuell einen hohen Inzidenzwert von über 200, der aber zu großen Teilen durch einzelne lokale Hotspots geprägt sind. Ich habe hierzu bereits mit dem NRW-Gesundheitsministerium gesprochen und von dort das Signal erhalten, dass dies kein Hinderungsgrund für die Umsetzung der Test-Option entgegen der Corona-Notbremse ist. Die Kombination aus Betretungseinschränkungen, Maskenpflicht und tagesaktueller Testung macht es möglich. Wichtig ist, dass alle weiteren Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.
Zunächst muss nun geklärt werden, ob die Testkapazitäten in Lippe ausreichend sind. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob die Test-Option in Lippe umgesetzt werden kann und eine entsprechende Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium erlassen wird. „Wir haben in den vergangenen Wochen eine umfangreiche Teststruktur in Lippe aufgebaut: Aktuell haben wir mehr als 70 Teststellen in ganz Lippe – ob diese Kapazitäten ausreichen, um die umfangreichen Testungen zu realisieren, werden wir bis Montag klären. Ich hoffe, dass der Handel in Lippe dann ab Dienstag für Kunden mit Negativ-Test wieder öffnen kann“, so Dr. Lehmann weiter. Aus seiner Sicht hätte die notwendige Schließung am kommenden Montag vermieden werden können, wenn die neue Coronaschutzverordnung den Kreisen früher zur Verfügung gestellt worden wäre.
Quelle: Kreis Lippe