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Flächennutzungsplan „Feuerwehrgerätehaus Lieme“

Bauleitplanung der Alten Hansestadt Lemgo

46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Lieme“ im Regelverfahren.

Beschluss über die förmliche Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Lieme“.
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo beschließt für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Lieme“ die förmliche Veröffentlichung der Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit- und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung – teilt mit, dass vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 die förmliche Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Lieme“ durchgeführt wird.

Ziele und Zwecke der Planung
Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befindet sich in der Gemarkung Lieme, Flur 4, Flurstück 205, im westlichen Teilbereich der Stadt und wird vorwiegend durch die Landwirtschaftsflächen begrenzt. Die unmittelbare Umgebung wird im Norden durch das Industriegebiet und südöstlich durch die Wohnbebauung am Lehbrinksweg geprägt.

Die Flächengröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 0,4 ha.

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus in Lieme an der Bielefelder Straße ist aus dem Jahr 1984 und befindet sich im südlichen Bereich des Ortes. Unter den Ansässigen des Ortsteils gibt es mehrere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Das Gerätehaus ist in die Jahre gekommen und ist den heutigen Anforderungen an die Feuerwehr nicht mehr gerecht.
Um weiterhin den stetigen Anforderungen in dem immer weiterwachsenden Gewerbe- und Industriegebiet gerecht zu werden, sieht der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Lemgo in seiner 4. Fortschreibung des Jahres 2021 vor, einen neuen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Lieme zu entwickeln.

Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes “Feuerwehrgerätehaus Lieme“ ist aus dem beigefügten Kartenauszug ersichtlich.

Für die genaue Abgrenzung sind die in den Planunterlagen vorgenommenen Grenzeintragungen verbindlich.

Die Planunterlagen können ab dem 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit sich zur Planung schriftlich zu äußern.
Zusätzlich können die Planunterlagen ab dem 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr im Bauamt in der Heustraße 36-38 gegenüber Raum 413, auf der Ebene 4, auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden.
Während dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informieren. Es besteht auch hier die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum ausgelegten Bauleitplan.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

♦ Alte Hansestadt Lemgo

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