„Grundschule Kirchheide“
Bauleitplanung der Alten Hansestadt Lemgo
Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Kirchheide“
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, die 50.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Kirchheide“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen.
Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befin
det sich in der Gemarkung Matorf-Kirchheide, Flur 4, Flurstück 413, im nördlichen Teilbe
reich der Stadt.
Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes ist im Norden durch eine Wohnsiedlung mit
Ein- und Mehrfamilienhäusern, im Osten und im Süden durch Ackerflächen und im Westen
durch Grünflächen mit Baum- und Gehölzstrukturen geprägt. Im Südwesten befindet sich
in einer Entfernung von ca. 70 m ein Sportplatz.
Die Flächengröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 0,7 ha.
Die Grundschule Kirchheide ist eine städtische Grundschule der Stadt Lemgo, die sich im
Kernbereich des Ortes Matorf-Kirchheide befindet und vorwiegend durch Ein- und Mehrfa
milienhäuser geprägt und von Grünflächen mit Gehölzen umgeben wird.
Aufgrund der immer wachsenden Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler in den ver
gangenen Jahren und im Zuge des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (offene
Ganztagsschule), der laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab August des Jahres 2026
greifen soll, sind die vorhandenen Raum- und Personalkapazitäten der Grundschule nicht
mehr tragbar.
Die Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes in Matorf-Kirchheide ist demnach über
den weiteren Standort auf dem Flurstück 413 erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird die bisherige Darstellung des wirksamen Flächennutzungs
planes als Flächen für die Landwirtschaft innerhalb des Flurstücks 413 in Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ gem. § 5 (2) Nr. 2a BauGB geändert.
Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Kirch
heide“ ist aus dem beigefügten Kartenauszug ersichtlich.