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„Grundschule Lemgo-West“

Bauleitplanung der Alten Hansestadt Lemgo
Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo-West“

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, die 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo-West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen.

Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befin
det sich in der Gemarkung Lieme, Flur 4, Flurstück 46, im westlichen Teilbereich der Stadt.
Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch die landwirtschaftlichen
Flächen geprägt. Im Süden grenzt eine Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern
sowie eine Grünfläche mit Gehölzen und fußläufigen Wegestrukturen.
Die Flächengröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 1,0 ha.

Die Grundschule Lemgo-West befindet sich im ländlichen Bereich des Ortsteils Lieme und
wird vorwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie im Norden von einer angren
zenden Grünfläche mit Gehölzen geprägt.

Aufgrund der immer wachsenden Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler in den ver
gangenen Jahren und im Zuge des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (offene
Ganztagsschule), der laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab August des Jahres 2026
greifen soll, sind die vorhandenen Raum- und Personalkapazitäten der Grundschule nicht
mehr tragbar.

Die Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes in Lieme ist demnach über den weiteren
Standort auf dem Flurstück 46 erforderlich.

In diesem Zusammenhang wird die bisherige Darstellung des wirksamen Flächennutzungs
planes als Flächen für die Landwirtschaft innerhalb des Flurstücks 46 in Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ gem. § 5 (2) Nr. 2a BauGB geändert.
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo
West“ ist aus dem beigefügten Kartenauszug ersichtlich.

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