Maskenpflicht in der Fußgängerzone und am Lüttfeld
Nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt seit dem 1. Dezember 2020 eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in mehr Bereichen als zuvor, unter anderem beispielsweise im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften und den dazugehörigen Parkflächen. Der Kreis Lippe geht nach einer Absprache mit den Kommunen aufgrund des Infektionsgeschehens in Lippe einen Schritt weiter und verfügt durch eine Allgemeinverfügung eine erweiterte Maskenpflicht ab dem 5. Dezember 2020 auf bestimmten öffentlichen Straßen oder Plätzen im Kreisgebiet unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands.
In Lemgo betrifft die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske die Fußgängerzone und den Bereich rund um den Bahnhof Lemgo-Lüttfeld bis hin zum Campus-Parkhaus. In beiden Bereichen kommen zeitweise viele Menschen auf begrenztem Raum zusammen, sodass das Wahren eines Sicherheitsabstandes und somit der Schutz vor einer potenziellen Infektion nur schwer umzusetzen sind. Aus diesem Grund ist die erweiterte Maskenpflicht auf Zeiten mit besonders hoher Frequenz beschränkt.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt in folgendem Umfang:
Von Montag bis Samstag von 9.00 bis 18.00 Uhr:
Breite Straße 35 – 68
Haferstraße
Kramerstraße
Lippegarten
Marktplatz
Mittelstraße 1 – 120
Waisenhausplatz
Von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr:
Bürgermeister-Wilmbusse-Platz
Johannes-Schuchen-Straße
Lüttfeld vom Braker Weg bis zur Johannes-Schuchen-Straße
* Quelle: Alte Hansestadt Lemgo